Die Einführung einer Landes-LKW-Maut am Beispiel von Baden Württemberg

Dieser Beitrag von Meitz, Struss und Yen beschreibt aus funktional technischer und aus rechtlicher Perspektive die Einführung einer Landes-LKW-Maut am Beispiel Baden-Württemberg. Hier eine Zusammenfassung des ersten Teils des in der Ausgabe 10/2025 der Zeitschrift „Infrastruktur Recht“ am 10. Oktober erschienen Artikels.

Der Gütertransport ist für einen wesentlichen Teil der CO2-Emissionen im Straßenverkehr verantwortlich. Seine Folgen zeigen sich nicht nur im Kontext des Klimawandels, sondern auch in der beschleunigten Abnutzung von Straßen und Brücken. Allein in Baden-Württemberg umfasst das Streckennetz der Landesstraßen ca. 10.000 km und das der Kreisstraßen ca. 12.000 km. Um den Erhalt und Betrieb der Straßeninfrastruktur zu sichern und die Mobilitätswende zu beschleunigen, stellt die Nutzerfinanzierung ein zentrales Element zur Mobilisierung finanzieller Ressourcen dar.

Vor diesem Hintergrund befasst sich der Aufsatz mit dem Projekt der Einführung einer Lkw-Maut im Land Baden-Württemberg. Auch wenn die Umsetzung des Vorhabens ausgesetzt ist, sind die gewonnenen Ergebnisse auch für andere Bundesländer von Bedeutung.

Die LKW-Maut in Baden-Württemberg sollte sich so nah als möglich an der LKW-Maut des Bundes orientieren, um keine Brüche für die Nutzer zu dieser zu erzeugen. Daher beschreibt der Artikel unter I. Die LKW-Maut des Bundes die Einbettung der LKW-Maut des Bundes in europäisches Recht, das mautpflichtige Straßennetz und Fahrzeuge, die Tarifgestaltung, das EETS-Rollenmodell und die implementierte technische Lösung. Im Teil II. Das Projekt einer LKW-Maut in Baden-Württemberg wird zunächst auf die Zielsetzung der LKW-Maut BW eingegangen. Hinsichtlich der Einbettung einer Landes-LKW-Maut in den europäischen Rahmen ist zu beachten, dass die Vorgaben der Wegekostenrichtlinie außerhalb des transeuropäischen Straßennetzes äußerst beschränkt sind. Damit bestehen insbesondere im Bereich der Definition der Mautpflicht und der Gestaltung der Tarife für eine Landes-LKW-Maut auf Landes- und Kommunalstraßen höhere Freiheitsgrade.

Wie die LKW-Maut des Bundes sollte die LKW-Maut BW eine Straßenbenutzungsgebühr sein, was auch die Verwendung der Tarifbestandteile (Infrastruktur und externe Kosten) entsprechend vorgibt. Die Definition der mautpflichtigen Fahrzeuge wurde im Wesentlichen von der LKW-Maut des Bundes übernommen. Allerdings wurde im Entwurf des LStrMG die Mautpflicht für Fahrzeuge des Gütertransport mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mindestens 7,5 t entsprechend dem Koalitionsvertrag bestimmt. Auch wenn emissionsfreie Fahrzeuge laut Wegekostenrichtlinie ab 2026 zumindest für den Infrastruktur Tarifbestandteil Maut bezahlen sollten, hätten bei der LKW-Maut BW emissionsfreie Fahrzeuge für einen bestimmten Zeitraum nach der Einführung der LKW-Maut BW mautbefreit bleiben sollen.

Von Ch. Meitz (BBG), J. Struss (BBG) und R. Yen (Rapp) 

Deutlich mehr Informationen insbesondere alle rechtlichen Überlegungen, die für die Definition der wesentlichen Eckpunkte angestellt wurden und zu den entsprechenden Entscheidungen geführt haben, finden sich in der Ausgabe 10/2025 der Zeitschrift „Infrastruktur Recht“. Mit der nächsten Ausgabe von Infrastruktur Recht wird der zweite Teil unseres Artikels erscheinen und hier eine entsprechende Zusammenfassung erscheinen.

Gemeinsam mit den Rechtsberatern von BBG und Partnern hat Rapp als technischer Berater das Projekt LKW-Maut Baden-Württemberg maßgeblich mitgestaltet und die Konzepte verfasst.

Kontaktieren Sie uns