Haftungen hinsichtlich ITS-Anwendungen und -Dienstleistungen

Wenn das Zusammenspiel mehrerer Akteure (Fahrzeughersteller, Gerätehersteller, Telekommunikationsbetreiber, Straßeninfrastrukturbetreiber usw.) gefordert ist, wie es beispielsweise bei kooperativen Systemen und bei automatisiertem Fahren der Fall ist, können Haftungsfragen eine Barriere für die Einführung von ITS-Anwendungen und -Dienstleistungen darstellen.

Rapp hat im Auftrag der Europäischen Kommission (ITS Action Plan 5.2) die aktuelle Rechtslage in mehreren EU-Mitgliedsländern sowie den USA gemeinsam mit einem Anwaltsbüro analysiert und auf Basis einer Stakeholder-Umfrage sowie der Diskussionsbeiträge einer Stakeholder-Tagung die Anforderungen der Stakeholder erhoben und Empfehlungen für die Europäische Kommission formuliert.

> PDF | Bericht ITS Action Plan 5.2: Final Report of the Study regarding liability aspects of ITS applications and services

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Eckdaten

Kunde:  Europäische Kommission

Zeitraum: 2011 – 2012

Partner: ohne Partner